Ein virtueller Konferenzraum muss einmalig definiert und kann nachfolgend beliebig oft für weitere Konferenzen genutzt werden.
Berechtigt für die Einrichtung eines virtuellen Konferenzraums sind alle Mitglieder der Universität mit Ausnahme der Studierenden. Sofern Studierende einen eigenen Konferenzraum benötigen wenden diese sich bitte an ihren Vorgesetzten oder wissenschaftlichen Betreuer. |
Fügen Sie die erforderlichen Schritte hinzu:
Bei der Neuanlage müssen Sie einen eindeutigen Raumnamen (Bezeichnung des Konferenzraums) angeben und ggf. eine Veranstalter-PIN vorgeben
Die Vergabe einer Veranstalter-PIN wird dringend empfohlen, um einen Missbrauch des Konferenzraums durch fremde Personen zu verhindern. |
Diese Angaben reichen bereits für einen virtuellen Konferenzraum aus, können aber in den folgenden Schritten auch weiter bearbeitet werden.
Für eine weitere Bearbeitung der vorhandenen Konferenzräume sollten zumindest die folgenden Punkte beachtet werden:
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