Neue Mitarbeiter/innen können bereits vor dem Dienstantritt eine Kennung des Rechenzentrums beantragen um bereits am 1. Arbeitstag die Dienste des RZ möglichst vollumfänglich nutzen zu können. Dazu müssen die folgenden vertraglichen Voraussetzungen vorliegen, welche der einstellende Bereich vorab zu überprüfen hat:
- Für zivile Beschäftigte liegt ein Datensatz in der Personalabteilung (ZV II.1 für Beamte bzw. ZV II.2 für Tarifbeschäftige) vor und ist für den Export in das zentrale Personenmanagement (ZPM) freigegeben.
- Für Soldaten ist der Datensatz durch S1 direkt in ZPM angelegt.
- Für an die UniBw München abgeordnetes ziviles bzw. abkommandiertes militärisches Personal anderer Dienststellen wird ein Datensatz durch S1 in ZPM angelegt.
- Für andere Vertragsformen (Gestattungsvertrag, Lehrauftrag, externer Personen) wenden Sie sich an support@unibw.de
Hinweis |
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Bevor die Daten nicht (im ZPM) vorliegen kann kein Kennungsantrag erstellt werden. |
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Hinweis |
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Der 2. Teil des Antrags mit seinem persönlichen Passwort verbleibt ausschließlich beim Antragsteller. |
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