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Neue Mitarbeiter/innen können bereits vor dem Dienstantritt eine Kennung des Rechenzentrums beantragen um bereits am 1. Arbeitstag die Dienste des RZ möglichst vollumfänglich nutzen zu können. Dazu müssen die folgenden vertraglichen Voraussetzungen vorliegen, welche der einstellende Bereich vorab zu überprüfen hat:

  1. Für zivile Mitarbeiter/innen liegt ein Datensatz in der Personalabteilung (ZV II.1 für Beamte) bzw. ZV II.2 für Tarifbeschäftige) vor und ist für den Export in das zentrale Nutzermanagement (ZPM) freigegeben.
  2. Für Soldaten ist der Datensatz durch S1 direkt in ZPM angelegt.
  3. Für andere Vertragsformen (Gestattungsvertrag, Lehrauftrag externer Personen) wenden Sie sich an support@unibw.de 

Bevor die Daten nicht (in ZPM) vorliegen kann kein Kennungsantrag erstellt werden.


Schritt-für-Schritt-Anleitung

Aufgrund der Vorgaben zur Informationssicherheit ist der Nutzerantrag durch den/die betroffenen Mitarbeiter/in eigenständig zu erstellen. Nur dadurch ist gewährleistet, dass die benötigten Informationen zu Kennung und Passwort, welche auch später im Prozess der Passwortrücksetzung genutzt werden, ausschließlich bei Nutzer/in verbleiben.

Vorgehen zur Beantragung

  1. Mitarbeiter/in erstellt zum Vorgang ein Ticket über support@unibw.de
    Danach werden weitere Informationen zum Vorgehen übermittelt.
  2. Mitarbeiter/in sollte dabei seinen neuen Bereich wissen, damit auch die Kostenstelle korrekt eingetragen wird.

  3. Mitarbeiter/in erhält dadurch elektronisch den Kennungsantrag, welchen er/sie unterschreibt und an den Kostenstellenleiter (den neuen Vorgesetzten oder Vertreter) weitergibt.

    Es ist nicht vorgesehen, dass ein Dritter den Antrag für den neuen Mitarbeiter stellt, da damit die Zugangdaten einem Dritten zugänglich gemacht werden.

    Der 2. Teil des Antrags mit seinem persönlichen Passwort verbleibt ausschließlich beim Antragsteller.

    Die Unterschriften auf dem Kennungsantrag können geleistet werden durch:
      1. manuelle Unterschrift auf Ausdruck (evtl. mit späterem Scan bei elektronischem Versand)
      2. Digitale Signatur bei ausschließlich elektronischer Weiterleitung (keine eingescannte Unterschrift) z.B. in PDF und elektronische Weiterleitung
      3. Sonderlösung für Kostenstellenleiter, welche sich für längere Zeit außerhalb des Campus befinden und keine Lösung (a) oder (b) verfügbar ist:
        • Es ist in diesen Fällen ausreichend, dass eine Unterschrift z.B. in Adobe PDF geleistet wird.
        • Die Korrektheit der Unterschrift des Antragstellers prüft der Kostenstellenleiter (z.B. Abgleich mit Kopie des Personalausweises)
        • Der Antrag ist über die dienstliche Mailadresse des Kostenstellenleiters an support@unibw.de zu senden

    Nach der Unterschrift durch Antragsteller und Kostenstellenleiter muss der Antrag zum Servicedesk des RZ geschickt werden. Das geht über

      1. Hauspost → Rechenzentrum Servicedesk (bitte Verfügbarkeit und Laufzeit der (Haus-)Post einrechnen
      2. E-Mail: support@unibw.de
        Dazu bitte eine bereits vorhandene Ticketnummer zum Vorgang "[UniBwM#xxxxxxx]" zur korrekten Zuordnung angeben oder direkt auf die betreffende Antwort aus dem Ticketsystem antworten.

    Sobald der Antrag bei uns eingegangen ist wird die Kennung freigeschaltet. Der Antragsteller erhält dazu eine Mail an die neue dienstliche Mailadresse vorname.name@unibw.de sowie ggf. über das Ticketsystem

KB-Artikel 44106081

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