Neue Mitarbeiter/innen können bereits vor dem Dienstantritt eine Kennung des Rechenzentrums beantragen um bereits am 1. Arbeitstag die Dienste des RZ möglichst vollumfänglich nutzen zu können. Dazu müssen die folgenden vertraglichen Voraussetzungen vorliegen, welche der einstellende Bereich vorab zu überprüfen hat:
Bevor die Daten nicht (in ZPM) vorliegen kann kein Kennungsantrag erstellt werden. |
Aufgrund der Vorgaben zur Informationssicherheit ist der Nutzerantrag durch den/die betroffenen Mitarbeiter/in eigenständig zu erstellen. Nur dadurch ist gewährleistet, dass die benötigten Informationen zu Kennung und Passwort, welche auch später im Prozess der Passwortrücksetzung genutzt werden, ausschließlich bei Nutzer/in verbleiben. |
Mitarbeiter/in erhält dadurch elektronisch den Kennungsantrag, welchen er/sie unterschreibt und an den Kostenstellenleiter (den neuen Vorgesetzten oder Vertreter) weitergibt.
Es ist nicht vorgesehen, dass ein Dritter den Antrag für den neuen Mitarbeiter stellt, da damit die Zugangdaten einem Dritten zugänglich gemacht werden.
Der 2. Teil des Antrags mit seinem persönlichen Passwort verbleibt ausschließlich beim Antragsteller. |
Die Unterschriften können geleistet werden durch:
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