Es müssen hier stets sowohl die technischen und organisatorischen als auch die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen beachtet werden. Beachten Sie dazu auch die Zusammenstellung unter Videokonferenzen.
Einige der aufgeführten Links (insbesondere zum Datenschutz) sind nur hochschulintern zugänglich. |
Dienst | max. Anzahl Teilnehmer | Online-Lehre inkl. Seminare mit öffentlichen Inhalten | Interne Konferenzen ohne vertrauliche oder personenbezogene Daten (5) | Inhalte klassifiziert als "Offen - Amts- & Dienstgeheimnis" (8) | Online-Lehre mit vertraulichen Inhalten (4) | Inhalte mit personenbezogenen Daten (Schutzbereich bis 2) | Bemerkungen | |
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BigBlueButton On-Premise-VC über RZ | 200-300 (10) | (13) | (4) (9) | (4) | (1) (9) | Bereitstellung RZ ab über hochverfügbares Cluster. | ||
Jitsi | 100 | (4) (9) | (4) | (1) (9) | Bereitstellung über Forschungsprojekt von Arno Rüdiger Wacker(12) | |||
DFNconf (2) | 23 (Video) + weitere dann über Audio | (1) | (1) | (4) | Verfügbarkeit weiterhin eingeschränkt, Stand | |||
VC über WebEx Bundeswehr(6) | ? | (1) | (1) (14) | Freigabe BMVg für "OFFEN - Amts- und Dienstgeheimnis" (NICHT VS - NfD oder höher) sowie maximal Schutzbereich 1 | ||||
VC über WebEx BWI (6) | ? | (1) | (1) (14) | Freigabe BMVg für "VS - NfD" | ||||
Zoom | 300 | (11) | Veranstaltungsdaten (auch in on-premise-Variante) laufen über US-Server | |||||
weitere VC-Lösungen | sind derzeit nicht möglich.
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Für die Online-Lehre stehen ihnen zwei on-premise-Lösungen zur Verfügung, die sie für die Lehre einsetzen können.
Mit beiden Videokonferenzsystemen dürfen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ausgeschlossen sind lediglich personenbezogene Daten des Schutzbereichs 3 und Inhalte die als Verschlusssache (VS) eingestuft sind.
Das bedeutet ganz konkret:
Sollte die beiden on-premise-Lösungen BBB oder Jitsi nicht funktionieren, kann auf die Videokonferenzlösungen DFN-Conf oder VC über BWI ausgewichen werden.
Die Nutzung von Zoom (auch indirekt) ist nur mit vorheriger Genehmigung durch die Präsidentin möglich.
Siehe die Hinweise des Datenschutzes zur Nutzung von Klarnamen und Kamerafunktion.
Diese sollten möglichst in Präsenzform durchgeführt werden, da es sich hier durchaus auch um Personendaten des Schutzbereichs 3 handeln kann.
Werden personenbezogene Daten im Schutzbereich 3 diskutiert kann bereits bei der Verteilung der Unterlagen (z.B. verschlüsselt über TeamDrive) eine Pseudonymisierung durch Vergabe von Aliasnamen (oder Nummerierung) der Bewerber durchgeführt werden. Damit können die o.a. Empfehlungen für die Durchführung im Schutzbereich > 1 genutzt werden.
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